Lizenzbedingungen
Lizenzbedingungen
Media Marketplace
Germaniastr. 38a
47167 Duisburg
Deutschland
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung digitaler Produkte, die über Media Marketplace erworben werden.
Hierzu gehören insbesondere:
- Software,
- Scripts und Quellcode,
- Plugins und Module,
- Themes und Templates,
- Grafiken und Illustrationen,
- Bilder und Fotografien,
- Icons und UI-Kits,
- Designvorlagen und Mockups,
- Audio- und Videodateien,
- Fonts,
- sonstige digitale Assets.
2. Lizenzgeber
Lizenzgeber ist grundsätzlich der jeweilige Verkäufer bzw. Rechteinhaber des auf Media Marketplace angebotenen digitalen Produktes.
Bei Produkten, deren Rechte unmittelbar bei Media Marketplace liegen, ist Media Marketplace Lizenzgeber.
Der jeweils maßgebliche Anbieter wird auf der Produktseite bzw. im Rahmen der Bestellung ausgewiesen.
3. Kein Erwerb des Urheberrechts
Durch den Erwerb eines digitalen Produktes wird grundsätzlich nicht das Urheberrecht oder Eigentum an den zugrunde liegenden geistigen Schutzrechten übertragen.
Der Käufer erhält vielmehr ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Umfang der erworbenen Lizenz.
4. Lizenzarten
Media Marketplace kann insbesondere folgende Lizenzarten anbieten:
- Standard License
- Extended License
Welche Lizenzarten für ein konkretes Produkt verfügbar sind, wird auf der jeweiligen Produktseite angezeigt.
5. Standard License
Die Standard License berechtigt grundsätzlich zur Verwendung des erworbenen Produktes in einem einzelnen Endprodukt bzw. Projekt.
Die Nutzung kann, soweit sich aus der Produktbeschreibung nichts Abweichendes ergibt, sowohl privat als auch kommerziell erfolgen.
6. Ein Projekt
Als ein Projekt gilt grundsätzlich ein eigenständiges Endprodukt, beispielsweise:
- eine Website,
- ein Onlineshop,
- eine Webanwendung,
- eine App,
- eine Softwareinstallation,
- eine Präsentation,
- eine Werbekampagne,
- ein sonstiges eigenständiges Endprodukt.
Für ein weiteres rechtlich oder wirtschaftlich eigenständiges Projekt ist grundsätzlich eine weitere Lizenz erforderlich.
7. Kundenprojekte
Die Standard License darf grundsätzlich auch für die Erstellung eines Endproduktes für einen Kunden verwendet werden.
Die Lizenz darf dabei auf das konkrete Kundenprojekt angewendet werden.
Der Kunde erhält dadurch jedoch kein Recht, das ursprüngliche Produkt unabhängig vom Endprodukt weiterzuverkaufen, weiterzugeben oder in weiteren Projekten zu verwenden.
8. Extended License
Die Extended License erlaubt eine erweiterte kommerzielle Nutzung des Produktes.
Sie ist insbesondere für Fälle vorgesehen, in denen das digitale Asset Bestandteil eines kommerziell vertriebenen oder kostenpflichtig bereitgestellten Endproduktes wird und die konkrete Nutzung nach der Produktbeschreibung eine Extended License erfordert.
9. Umfang der Extended License
Auch die Extended License bezieht sich grundsätzlich auf ein bestimmtes Endprodukt bzw. eine bestimmte Produktlinie, soweit auf der Produktseite nichts Abweichendes vereinbart wird.
Sie stellt keine uneingeschränkte Übertragung sämtlicher Rechte am Ausgangsprodukt dar.
10. Keine Weiterveräußerung des Ausgangsproduktes
Unabhängig von der Lizenzart ist es grundsätzlich untersagt, das erworbene Produkt:
- unverändert weiterzuverkaufen,
- nahezu unverändert weiterzuverkaufen,
- als eigenes Downloadprodukt anzubieten,
- auf anderen Marktplätzen hochzuladen,
- in Downloadarchiven zu veröffentlichen,
- öffentlich kostenlos zur Verfügung zu stellen.
11. Keine Weitergabe von Quelldateien
Quelldateien, Rohdateien und andere Bestandteile des erworbenen Produktes dürfen grundsätzlich nicht eigenständig an Dritte weitergegeben werden.
Eine technisch notwendige Übergabe an einen Auftraggeber oder Dienstleister im Rahmen des lizenzierten Endprojektes ist zulässig, soweit der Empfänger die Dateien ausschließlich für dieses Projekt verwendet und keine darüber hinausgehenden Nutzungsrechte erhält.
12. Keine Unterlizenzierung
Der Käufer darf die erworbene Lizenz grundsätzlich nicht eigenständig verkaufen, vermieten, übertragen oder unterlizenzieren.
Hiervon unberührt bleibt die zulässige Einbindung des Produktes in ein Kunden-Endprojekt.
13. Software, Scripts und Quellcode
Software, Scripts und Quellcode dürfen im Rahmen der erworbenen Lizenz grundsätzlich angepasst und verändert werden.
Die Veränderung eines Produktes führt jedoch nicht dazu, dass der Käufer Rechte am ursprünglichen Produkt oder an nicht von ihm geschaffenen Bestandteilen erwirbt.
Insbesondere ist es nicht zulässig, ein erworbenes Script lediglich umzubenennen, geringfügig anzupassen und anschließend als eigenständiges konkurrierendes Produkt weiterzuverkaufen.
14. Plugins und Module
Plugins und Module dürfen im Rahmen der erworbenen Lizenz in dem lizenzierten Projekt installiert und verwendet werden.
Für zusätzliche eigenständige Projekte oder Installationen können zusätzliche Lizenzen erforderlich sein.
15. Themes und Templates
Themes und Templates dürfen an das jeweilige Projekt angepasst werden.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Änderungen von Farben,
- Layouts,
- Typografie,
- Grafiken,
- Inhalten,
- Quellcode.
Ein verändertes Theme oder Template darf jedoch nicht als eigenständiges Theme oder Template weiterverkauft oder auf einem anderen Marketplace angeboten werden, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde.
16. Grafiken, Bilder und Illustrationen
Grafiken, Bilder und Illustrationen dürfen entsprechend der erworbenen Lizenz insbesondere verwendet werden in:
- Websites,
- Apps,
- Werbemitteln,
- Social-Media-Inhalten,
- Präsentationen,
- Printprodukten,
- Marketingmaterialien.
Das jeweilige Asset darf jedoch nicht als eigenständige Datei oder in einer Form angeboten werden, die einem Dritten eine einfache Extraktion und eigenständige Weiterverwendung als Ersatz für den Erwerb einer eigenen Lizenz ermöglicht.
17. Print-on-Demand und Merchandise
Die Nutzung eines Assets auf Produkten, deren wesentlicher Verkaufswert unmittelbar durch das Asset bestimmt wird, beispielsweise Poster, T-Shirts, Tassen oder vergleichbare Merchandise-Produkte, ist nur zulässig, wenn die Produktbeschreibung bzw. die erworbene Lizenz eine entsprechende Nutzung erlaubt.
Hierfür kann insbesondere eine Extended License erforderlich sein.
18. Logos und Marken
Wird ein erworbenes Asset für ein Logo, Markenzeichen oder Corporate Design verwendet, übernimmt Media Marketplace keine Garantie dafür, dass das Asset als Marke eingetragen oder exklusiv geschützt werden kann.
Nicht exklusive Marketplace-Assets können auch von anderen Käufern verwendet werden.
19. Fonts
Bei Fonts gelten zusätzlich die jeweiligen produktspezifischen Lizenzbedingungen.
Insbesondere können Desktop-, Webfont-, App-, E-Book-, Server- oder sonstige Nutzungen unterschiedliche Lizenzierungen erfordern.
20. Audio und Video
Audio- und Videoprodukte dürfen entsprechend der erworbenen Lizenz in Endprodukte eingebunden werden.
Eine eigenständige Weitergabe oder der Weiterverkauf der Originaldatei ist nicht zulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
21. Social Media
Assets dürfen im Rahmen der jeweiligen Lizenz für Social-Media-Inhalte und Kampagnen verwendet werden.
Das ursprüngliche Asset darf dabei nicht als eigenständiger Download zur Verfügung gestellt werden.
22. Künstliche Intelligenz und KI-Training
Der Erwerb eines Produktes beinhaltet grundsätzlich keine automatische Erlaubnis, das Produkt oder seine Bestandteile als Trainingsdaten für Modelle künstlicher Intelligenz, Machine-Learning-Systeme oder vergleichbare generative Systeme zu verwenden.
Eine solche Nutzung ist nur zulässig, wenn sie auf der Produktseite oder durch den Rechteinhaber ausdrücklich gestattet wird oder anderweitig gesetzlich zulässig ist.
23. NFT und Blockchain
Die Verwendung eines erworbenen Assets zur Erstellung oder Vermarktung eines NFT, Tokens oder vergleichbaren Blockchain-basierten digitalen Vermögenswertes ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich erlaubt wurde.
24. Verbotene Nutzung
Untersagt ist insbesondere:
- die Nutzung außerhalb des Umfangs der erworbenen Lizenz,
- die unberechtigte Weitergabe von Quelldateien,
- der Weiterverkauf des Ausgangsproduktes,
- das Hochladen auf andere Downloadplattformen oder Marktplätze,
- das Entfernen von Lizenz- oder Urheberrechtshinweisen, soweit deren Entfernung nicht gestattet ist,
- die Nutzung unter Verletzung von Rechten Dritter,
- eine rechtswidrige Nutzung des Produktes.
25. Änderungen am Produkt
Eine erlaubte Bearbeitung oder Veränderung eines Produktes erweitert den Umfang der erworbenen Lizenz nicht.
Auch bei umfangreichen Änderungen bleiben Rechte an den ursprünglichen Bestandteilen beim jeweiligen Rechteinhaber.
26. Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten
Produkte können Komponenten enthalten, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen.
Dies betrifft insbesondere Open-Source-Bibliotheken, Frameworks, Fonts, Bilder oder andere Drittanbieter-Inhalte.
Für diese Bestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der betreffenden Rechteinhaber.
27. Demo- und Vorschauinhalte
Auf Produktseiten dargestellte Bilder, Videos, Fonts, Plugins oder sonstige Inhalte können ausschließlich Demonstrationszwecken dienen.
Sie sind nur Bestandteil des erworbenen Produktes, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung angegeben wird.
28. Lizenznachweis
Die Bestellung, Rechnung, Lizenzkennung oder eine entsprechende Lizenzbestätigung kann als Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb dienen.
Der Käufer sollte den entsprechenden Nachweis aufbewahren.
29. Dauer der Lizenz
Soweit auf der Produktseite nichts Abweichendes angegeben wird, wird die Lizenz grundsätzlich zeitlich unbefristet für das lizenzierte Endprodukt eingeräumt.
Eine zeitlich begrenzte Bereitstellung von Updates oder Support berührt die Nutzungsdauer einer bereits wirksam eingeräumten Lizenz grundsätzlich nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
30. Updates und Support
Der Erwerb einer Lizenz bedeutet nicht automatisch, dass Updates oder Support zeitlich unbegrenzt bereitgestellt werden.
Der Umfang von Updates und Support richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung und den gesetzlichen Anforderungen.
Zwingende gesetzliche Aktualisierungspflichten für digitale Produkte bleiben unberührt.
31. Gesetzliche Rechte bei digitalen Produkten
Bei Verträgen mit Verbrauchern über digitale Produkte bleiben die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere hinsichtlich Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Mängeln, unberührt.
Diese Lizenzbedingungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte.
32. Beendigung wegen Lizenzverstoßes
Bei einer erheblichen schuldhaften Verletzung dieser Lizenzbedingungen können dem Rechteinhaber die gesetzlichen Rechte zustehen.
Soweit rechtlich erforderlich, ist vor einer Beendigung oder einem Entzug von Nutzungsrechten eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe einzuräumen.
33. Entfernung eines Produktes vom Marketplace
Wird ein Produkt nach dem Kauf von Media Marketplace entfernt, führt dies grundsätzlich nicht automatisch zum Erlöschen einer bereits wirksam erworbenen Lizenz.
Gesetzliche Rechte sowie besondere Fälle, insbesondere aufgrund von Rechtsverletzungen Dritter, bleiben unberührt.
34. Nicht-exklusive Lizenz
Sofern auf der Produktseite nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, werden Lizenzen nicht exklusiv vergeben.
Dasselbe Produkt kann daher auch an andere Käufer lizenziert werden.
35. Gewährleistung und Mängelrechte
Die gesetzlichen Rechte des Käufers bei mangelhaften digitalen Produkten bleiben unberührt.
Insbesondere werden zwingende Verbraucherrechte durch diese Lizenzbedingungen nicht ausgeschlossen.
36. Produktspezifische Lizenzbedingungen
Für einzelne Produkte können ergänzende produktspezifische Lizenzbedingungen gelten.
Diese müssen vor dem Kauf deutlich erkennbar sein.
Soweit produktspezifische Bedingungen wirksam von diesen allgemeinen Lizenzbedingungen abweichen, gehen die spezielleren Regelungen für das betreffende Produkt vor. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
37. Standard License – Kurzfassung
Die Standard License ist grundsätzlich geeignet für:
- ein einzelnes Projekt,
- private Projekte,
- kommerzielle Projekte,
- Websites und Onlineshops,
- Apps und Softwareprojekte,
- Kundenprojekte,
- Marketing und Präsentationen.
Nicht erlaubt ist insbesondere:
- Weiterverkauf des ursprünglichen Assets,
- Verteilung der Quelldateien,
- Upload auf andere Marktplätze,
- Nutzung für mehrere eigenständige Projekte ohne zusätzliche Lizenz.
38. Extended License – Kurzfassung
Die Extended License ist für weitergehende kommerzielle Nutzungen vorgesehen, insbesondere wenn:
- das Asset Bestandteil eines kostenpflichtigen Endproduktes wird,
- eine breitere kommerzielle Distribution vorgesehen ist,
- die konkrete Produktbeschreibung ausdrücklich eine Extended License verlangt.
Auch mit einer Extended License darf das ursprüngliche Asset grundsätzlich nicht als eigenständiges Konkurrenz-, Download- oder Marketplace-Produkt weiterverkauft werden.
39. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine entsprechende Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese gesetzlich Anwendung finden.
40. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen Lizenzbedingungen vor.
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Deutschland
Stand: August 2026